Als Wehrkirche werden Kirchen bezeichnet, die augenscheinlich mit wehrhaften Vorrichtungen, wie z. B. Zinnen, Pechnasen oder Schießscharten, versehenen bzw. mit Wehrbauten umgebenen sind. Bei jüngeren archäologischen und baugeschichtlichen Untersuchungen wurde dagegen festgestellt, dass zahlreiche Wehrkirchen keine baulichen Elemente besitzen, die für eine echte wehrtechnische Befestigung bzw. eine aktive Verteidigungsfähigkeit sprechen. Oder es wurden Elemente, die mit fortifikatorischen Aufgaben in Verbindung gebracht werden, als nicht zum originalen Baubestand gehörig oder als dafür unbrauchbar erkannt, wie z.B. die angeblichen Gusserker, bei denen es sich zumeist lediglich um Abtrittsöffnungen handelt, oder “Schießscharten”, die fast immer nur Schlitzfenster sind.