Als Wasserschlösser oder Wasserburgen werden Schlösser oder Burgen bezeichnet, deren Außenmauern allseitig von Wassergräben umgeben sind, die ursprünglich der Verteidigung dienten. In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt.

Die Anlage von Wasserburgen diente vor allem im Flachland ursprünglich dazu, den Zugang zu erschweren, aber auch, um bei einer Belagerung oder Trockenzeit Wasservorräte zu haben. Eine solche Burg hatte meist auch nur einen Ein- bzw. Ausgang, der über eine Zugbrücke zum Ausgang führte, die im Falle eines Krieges bzw. Konfliktes hochgezogen wurde und damit gleichzeitig dem Schutz diente. Diese Wasserburgen hatten teilweise sogar festungsartigen Charakter.