Der Titel König ist vom Wort kon oder konr abgeleitet, welches generosus und vornehm bedeutet. Der Begriff hat also nichts mit der Funktion zu tun, sondern mit dem Status der Familie. Der König ist also zunächst ein Mann aus vornehmer Familie.
Der Königstitel wird in den meisten Ländern Europas durch Erbgang nach dem Tod des Vorgängers übertragen. In den Erbmonarchien galt früher fast immer das männliche Erstgeburtsrecht. Nachfolger wurde also stets der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Die meisten europäischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des ältesten leiblichen Erben – gleichgültig ob Mann oder Frau – geändert.