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Herrenhaus
Als Herrenhaus bezeichnet man die – ehemals oder heute noch – von Adeligen und Großgrundbesitzern (der Gutsherrschaft) bewohnten Gebäude, soweit es sich dabei nicht um Schlösser handelt – die Bezeichnungen werden jedoch häufig synonym benutzt. Es herrscht vor allem in den ost- und nordelbischen Gebieten vor.
Allgemeines
Die bauliche Entwicklung der Herrenhäuser setzte mit der Entstehung der landwirtschaftlichen Güter (vergleiche: Rittergut, Adliges Gut, Meierhof, Vorwerk) um 1500 ein. Ursprünglich handelte es sich um schlichte aber massive Wohnhäuser. In den Dokumenten historischer Archivbestände werden diese Häuser daher oft als “festes Haus” bezeichnet. Meist hatten sie einen Feldsteinsockel und einen Fachwerkaufbau, teilweise einen Gewölbekeller und als Anbau einen Treppenturm.
In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte sich der Ziegelstein – meist noch unverputzt – für die Außenmauern durch. Über zweiflügelige Anlagen entwickelte sich das Herrenhaus zum die umliegende Landschaft auch optisch beherrschenden Dreiflügelhaus weiter. Im Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Herrenhaus zum Zentralbau größerer Hofanlagen. Ihm vorangestellt war häufig ein Torhaus (oft mit Dachreiter), das den Eingang zur Anlage bildete.
In Nordrhein-Westfalen, besonders im Münsterland, entwickelten sich die meisten Herrenhäuser aus ehemals befestigten Burg- und Wohnanlagen. Die einfache Bezeichnung als Haus ist hier sehr viel gängiger als der Terminus Herrenhaus; wird aber ähnlich fließend benutzt und die Übergänge vom Haus zum Herrenhaus bis zum Schloss sind durchaus gleitend und werden unterschiedlich angewandt und interpretiert.
Sehr häufig sind die Anlagen in Verbindung mit Wassergräben – die sich hier Gräften nennen – zu finden, die den ehemals wehrhaften Charakter des Hauses unterstreichen, z.B. in Haus Stapel. Kunstgeschichtlich sind Anlagen von der Gotik bis zur Neuzeit zu finden, viele sind zudem noch immer bewohnt und stellen weiterhin den Mittelpunkt von großen Gütern da. Andere Herrenhäuser werden heute zu kulturellen Zwecken genutzt und sind auch für Besucher geöffnet.
Bekannte Beispiele für westfälische Herrenhäuser sind Haus Rüschhaus, Waserschloss Haus Bodelschwingh, oder Haus Kemnade.



