- Westfälische Rezepte
- Arme Ritter
- Herrencreme
- Himmel & Erde
- Jan im Sack
- Möppkenbrot
- Münsterländer Töttchen
- Panhas
- Potthucke
- Pumpernickel
- Pfefferpotthast
- Reibeplätzchen (4 Personen)
- Stielmus-Eintopf
- Stippmilch
- Westfälische Götterspeise
- Westfälischer Kartoffelsalat
- Westfälisches Kartoffelsüppchen
- Westfälisches Blindhuhn
- Westfälischer Schinken auf Kartoffelpuffer mit Petersiliensauerrahm
- Westfälische Struwen
- Westfälischer Traum
- Adelsgeschlecht
- Bedeutende Personen
- Veranstaltungskalender
- Gästebuch
- Begriffe
Freiherr
Der Freiherr (oder auch Baron – siehe dort auch mehr) gehörte bis 1919 zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat “von” im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Edler, Ritter, Freiherr, Graf, Herzog und Fürst, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann.



