Baron (althochdeutsch und mittellateinisch (liber) baro „(freier) Mann“) ist ein Adelstitel, den es als solchen im deutschen Sprachraum nicht gegeben hat. Dem Baron entspricht hier der Freiherr. Familien, zu deren Namensbestandteilen der Baron gehört, ist dieser daher regelmäßig außerhalb von Deutschland verliehen oder zuerkannt worden. Vielfach handelt es sich dabei um Familien mit einer Herkunft aus dem Baltikum. Im Zarenreich war der Titel Baron in Verwendung, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels (Balten) tragen daher im Namen zum Teil den Baron statt des Freiherrn. In Spanien und Sizilien waren die Barone (Varon = Erstgeborene) zuerst die höchste Stufe des Adels, da sie meistens Verbündete des Königs und keine Vasallen waren.

Auch nach Abschaffung des Adels wird im deutschen Sprachgebrauch Baron noch als höfliche Anrede für Angehörige des ehemaligen Ur- und Landadels, vornehmlich für Freiherrn, verwendet. Die Bezeichnung Baron ist dabei nicht als selbständiger Titel zu sehen, sondern als eine elegantere, latinisierte Anrede für einen Freiherrn.

Die weiblichen Anreden lauten:
* Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau)
* Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin)